Finanzierung und Mitgliedschaft

 

Die Deutsche Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung (DGM) e.V. wird getragen vom großen ehrenamtlichen Engagement ihrer Mitglieder. Ihre Arbeit finanziert sie vor allem aus den Mitgliedsbeiträgen der Landes- und Regionalverbände und der Direktmitglieder sowie aus öffentlichen und privaten Zuwendungen.

Der Mühlenkreis Minden-Lübbecke ist der wichtigste öffentliche Zuwendungsgeber. Er stellt der DGM die Geschäftsstelle sowie das Geschäftsstellenpersonal zur Verfügung.

Eine Mitgliedschaft kann als Direktmitgliedschaft (Aufnahmeformular) unmittelbar bei der DGM aber auch als Verbandsmitgliedschaft bei einem der ihr angehörenden Landes- und Regionalverbände erworben werden und bietet eine Vielzahl an Vorteilen.



Die Vorteile im Überblick

  • • Fachliche Beratung und Unterstützung sowie Vermittlung von Kontakten
  • • Attraktive Sonderkonditionen für Haft- und Unfallschutz in der LVM Versicherung1)
  • • 20% Nachlass auf GEMA-Beiträge bei Musikveranstaltungen an der Mühle 2)
  • • Exklusive Teilnahmemöglichkeit an der DGM-Jahrestagung (mit Exkursionsprogramm 3) ) und den
  • Informationsveranstaltungen in den Landes- und Regionalverbänden
  • • Unterstützung bei der Teilnahme am Deutschen Mühlentag durch den kostenfreien Haftpflichtschutz
  • der LVM Versicherung, die Aufnahme in die Milldatabase sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit der DGM und ihrer Landes- und Regionalverbände
  • Unterstützung bei der Einbindung in die deutschen Routen der Via Molina 4) und damit verbunden die Nutzung
  • zahlreicher nationaler und internationaler Marketingmaßnahmen der Via Molina
  • --------------------------------------------------
  • 1) aus dem Gruppenversicherungsvertrag
  • 2) durch den GEMA-Rahmenvertrag mit der DGM
  • 3) kostenpflichtig
  • 4) Kriterien für Kulturstraßen des Europarates müssen erfüllt sein

Unser Spendenkonto

Sparkasse Minden-Lübbecke | IBAN: DE90 4905 0101 0040 0646 77 | BIC: WELADED1MIN

DGM-Direktmitgliedschaft

Eine Direktmitgliedschaft kostet*: Natürliche Personen: 50,00 €/Jahr Juristische Personen: 100,00 €/Jahr

Hier der Aufnahmeantrag für eine Direktmitgliedschaft sowie die Satzung. Weitere Fragen beantwortet gern die  Geschäftsstelle.

Als gemeinnütziger Verein ist die DGM berechtigt sowohl für Spenden als auch Direktmitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Verbandsmitgliedschaft

Die Beiträge für die Mitgliedschaft in den Landes- und Regionalverbänden setzen die dortigen Mitgliederversammlungen fest. Bei Interesse an einer Verbandsmitgliedschaft helfen die Landes- und Regionalverbände gern weiter.


Den Aufnahmeantrag für eine Verbandsmitgliedschaft erhalten Sie auf der Internetseite des jeweiligen Verbandes oder über dessen Kontaktadresse.

Zuwendungsbestätigungen über Spenden und Mitgliedsbeiträge erteilen die Verbände ebenfalls eigenständig.

hoch