Die Deutschen Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung (DGM) e.V. wird 1987 als Dachorganisation der Landes- und Regionalverbände gegründet und ist als gemeinnützig anerkannt. Die Gesellschaft arbeitet nach den „Grundsätzen guter Stiftungs- praxis“ und den „Leitprinzipien nachhaltiger Vereinsführung und Vereinsarbeit“. Der Vorstand, der Beirat und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind der Satzung verpflichtet und setzen diese nach bestem Wissen und Gewissen um.
Bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben orientieren sie sich an folgenden Grundsätzen des Gemeinnützigkeits- und des Vereinsrechtes.
Bekenntnis zum Grundgesetz und einem gemeinsamen kulturellen europäischen Erbe
Im Rahmen ihres Auftrages zur Erhaltung und Entwicklung his- torischer Mühlen, der Verbreitung des molinologischen Wissens, der Bewusstseinsbildung für das mühlentechnische deutsche Kulturerbe und der Unterstützung ihrer Mitglieder und aller Müh- lenbesitzer leist die DGM zugleich einen aktiven Beitrag an der Erhaltung, der Ausgestaltung und der Weiterentwicklung des de- mokratischen Gemeinwesens in Deutschland.
Mit ihrem Engagement in der europäischen Kulturstraße „Via Molina“ trägt die DGM den Europa-Gedanken weiter.
Geleitet von dem Selbstverständnis als Träger und Wahrer deutscher Kulturgüter fühlt die DGM sich auch der Heimatkunde und der Heimat- und Brauchtumspflege verbunden.
Finanzierung
Als gemeinnütziger Verein lebt die DGM in erster Linie von dem Beitragsaufkommen ihrer Mitglieder. Diese unterstützen die Ver- bandsarbeit ehrenamtlich. Zudem generiert die DGM Gelder aus privaten und öffentlichen Zuwendungen, wie Geldspenden und öffentliche Fördermittel.
Das in ihre Obhut gegebene Vermögen und die laufenden Ein- nahmen werden treuhänderisch verwaltet und ausschließlich für Vereinszwecke verwendet. Die DGM richtet sich nach den Grundsätzen des umsichtigen und nachhaltigen Wirtschaftens.
Die gemeinnützigen und eigenständigen Landes- und Regional- verbände haben eine eigenverantwortliche Haushaltshoheit.
Unabhängigkeit, Partnerschaftlichkeit und Mitwirkung
Die DGM nimmt ihre Aufgaben unabhängig und überparteilich wahr. Sie pflegt in ihrer Arbeit ein partnerschaftliches Miteinan- der mit privaten und öffentlichen Initiativen für Denkmalschutz und Denkmalpflege, mit den Vorständen und Mitgliedern ihrer Landes- und Regionalverbände, mit Mühlenbesitzern und Mühlennutzern sowie mit Denkmalbehörden.
Die Mitarbeiter und Vertreter der DGM pflegen einen freundlichen, kooperativen und respektvollen Umgang untereinander als auch nach außen.
Die Mitgliedschaft in der DGM als Verbandsmitglied in einem der Landes- und Regionalverbände oder als Direktmitglied steht jedem offen. Entscheidende Voraussetzungen hierfür sind Leistungsbereitschaft und Einsatzwille für die Ziele der DGM und die Affinität zu Mühlen.
Die Zielgruppen sind schwerpunktmäßig Mühlenbesitzer und Mühlenbetreiber sowie sich in der Denkmalpflege und -erhaltung engagierende öffentliche und private Einrichtungen.
Die Mitglieder der Gesellschaft können ihre Interessen aktiv in die Verbandsarbeit einbringen.
Hier dienen vor allem die DGM-Jahrestagung und verschiedene Projektgruppen als unmittelbare Möglichkeiten. Mittelbar ist dies auch über die Delegierten der Landesverbände und die Landes- verbandsbeauftragten für die Via Molina möglich.
Nachhaltigkeit
Die DGM handelt auf vielfältige Weise nachhaltig und zukunftsorientiert. Sie versteht ihre Arbeit als generationenübergreifende Aufgabe. Zudem berücksichtigt sie in ihrer Arbeit den Umweltschutzgedanken, was ein Zusammenwirken mit dem Umwelt- und Naturschutz einschließt.
Hierzu zählt insbesondere der Interessenausgleich bestehender Wasserrechte von Wassermühlen im Rahmen der Wasserrechtsrahmenrichtlinie und Windrechte im Rahmen von Bebauungen und umliegender Begrünung.
Sie unterstützt den Prozess zur Anerkennung der historischen Handwerksmüllerei als „Immaterielles Kulturerbe“.
Transparenz
Die DGM übernimmt Verantwortung gegenüber ihren Mitgliedern und Förderern. Sie stellt diesen die wesentlichen inhaltlichen und wirtschaftlichen Informationen über die Gesellschaft in geeigneter Form zur Verfügung.
Das Rechnungswesen bildet die wirtschaftliche Lage der DGM zeitnah, vollständig und sachlich richtig ab. Es wird nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchhaltung geführt.
Die DGM lässt sich jährlich die zweckgemäße Verwendung ihrer Mittel durch unabhängige Wirtschaftsprüfer bescheinigen.
Sie achtet auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung.