Versicherungen

 

Haftpflichtversicherungsschutz für Teilnehmer am Deutschen Mühlentag

Für alle nicht gewerblichen Mühlen, die am Deutschen Mühlentag teilnehmen, besteht bei der LVM - Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G. - ein kostenfreier Haftpflichtversicherungsschutz, sofern

  • die jeweilige Mühle in dem von der DGM erstellten Verzeichnis in der Datenbank milldatabase Mühlentag eingetragen worden ist und
  • der Betreiber bzw. aus der Betreibergruppe der Mühle ein oder mehrere Einzelperson(en) Mitglied(er) der DGM oder eines ihrer Landes-/Regionalverbände (kurz: Direkt- oder Verbandsmitglied/er) ist oder sind.

Darüber hinaus bietet die LVM 

Jahres-Versicherungspaket zu Sonderkonditionen

Für Direkt- und Verbandsmitglieder, die ihre Mühle nicht gewerblich betreiben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich zu Sonderkonditionen gegen Haftpflicht- und Unfallschäden zu versichern. Die DGM hat bereits 1989 mit der LVM einen Gruppenversicherungsvertrag zu folgenden Konditionen (Stand 01.01.2022) abgeschlossen:

a) Haftpflichtversicherung:

Die Versicherungssummen betragen pauschal € 10 Mio. für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden. Der Jahresbeitrag zur Haftpflichtversicherung beträgt € 121,30 inklusive Versicherungssteuer. Das entspricht einer Beitragsersparnis gegenüber am Markt üblichen Prämien von ca. € 80,-. Bei der Gestaltung des Vertrages wurde außerdem darauf geachtet, dass der Versicherungsschutz auf die Bedürfnisse unserer Mitglieder Direkt- und Verbandsmitglieder zugeschnitten ist. Dazu gehören u.a.

  • die Verkehrssicherungspflicht für die Mühlen und zugehörige Gebäude/ Grundstücke,
  • das Restaurationsrisiko anlässlich von Besuchstagen oder Mühlenführungen und
  • die gesetzliche Haftpflicht der Vereinsmitglieder während der Ausübung von Vereinstätigkeiten.

b) Unfallversicherung:

Versichert sind die namentlich benannten Vereinsmitglieder Direkt- und Verbandsmitglieder gegen Folgen von Unfällen, die Sie während Ihrer Tätigkeit für den Verein erleiden. Die Deckungssummen betragen hier

  • Invaliditäts-Grundsumme: 73.500 €bei Vollinvalidität: 514.500 €
  • Umbau-Soforthilfe: 73.500 €
  • Rettungs- und Bergungskosten: 50.000 €
  • Todesfall: 8.400 €
  • Krankenhaustagegeld: 16,28 €, ab 4. Tag 32,56 €, bei ambulanten OPs: 48,84 €

Der Jahresbeitrag beträgt hier pro Person € 17,49.

c) Feuer- und Sturmversicherung:

Die Mühlen unserer Direkt- und Verbandsmitglieder unterscheiden sich in Bauart und Erhaltungszustand. Für ein individuelles Angebot wenden Sie sich bitte an Herrn Gotthard Peithmann, Kontakt nachstehend.

Anmeldeformulare zu den Rahmenverträgen finden nachstehend zum Download oder wenden sich an die DGM-Geschäftsstelle über Tel.: 05702 2694 oder E-Mail: [email protected]

Download Anmeldung zur Unfallversicherung | Download Anmeldung zur Haftpflichtversicherung

 

Für Rückfragen zum Umfang der Versicherungen steht Ihnen Herr Gotthard Peithmann, Vertrauensmann der LVM, gern zur Verfügung:

Im Dorf 10, 32479 Hille-Südhemmern

Tel. 05703 607, Fax 05703 610; Mobil 0170 5269542

www.peithmann.lvm.de; E-Mail: infonoSpamRealy@peithmann.lvm.de

Nachlass bei GEMA-Gebühren

 

Die DGM hat mit Wirkung vom 1. August 2019 eine Rahmenvereinbarung mit der GEMA abgeschlossen, wonach registrierten Verbands- und Direktmitgliedern bei ordnungsgemäßer Anmeldung ihrer öffentlichen Musikwiedergaben ein Gesamtnachlass von 20% auf die jeweils anfallende Gebühr durch die GEMA gewährt wird.


Um in den Genuss des Gebührennachlasses zu kommen, ist zuvor eine Registrierung zum GEMA-Rahmenvertrag über die DGM-Geschäftsstelle erforderlich.
Das Antragsformular mit weiteren Hinweisen finden Sie hier als pdf.

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