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Erneuerbare Energien und Wasserrahmemrichtlinie im Widerspruch zum europäischen Kulturgut Mühle?

Deutsche Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung fordert Interessenausgleich und Bestandsschutz

Minden-Lübbecke (cme). „Das europäische Kulturgut Wassermühle braucht einen Bestandsschutz.“ Dies forderte heute (11. Mai) die Deutsche Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung e.V. (DGM). Denn die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Erhalt von Wassermühlen als technische Denkmale stehen im Konflikt. Ebenso bedroht ist die kleine Wasserkraft durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Einspeisevergütung soll entfallen. Die ist aber eine wichtige Finanzquelle für denkmalgeschützte Wassermühlen.

Konkret wird laut DGM bei der Renaturierung der Flüsse den historischen Mühlen oft „das Wasser abgegraben“. Die nach WRRL geforderten Fischtreppen sind für die kleinen Mühlen zu teuer. So können sich – selbst zu Schauzwecken – die Wasserräder oft nicht mehr drehen. Mit der Streichung der Einspeisevergütung für kleine Wasserkraftanlagen nach dem geplanten (EEG) droht auch den stromeinspeisenden Wassermühlen das aus. Diese Mühlen können ihren Betrieb nur mit der Eispeisevergütung wirtschaftlich betreiben. Der CO2-frei erzeugte Strom fehlt darüber hinaus bei der politisch gewollten Energiewende.

„Natürlich ist die Bewirtschaftung gerade bei unserem kostbarsten Lebensmittel, dem Wasser, unbedingt nötig und unstrittig“, sagt DGM-Präsident Prof. Dr. Ing. Johannes Weinig. Aber guter Grundsatz der WRRL ist es, dass „Oberlieger mit der Nutzung des Wassers die Interessen der Unterlieger beachten“. So könnten Konflikte um das Wasser vermieden werden. „Oder anders gesagt“, so Prof. Dr. Weinig, „der Natur- und Umweltschutz und der Denkmalschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Vielmehr sind vor Ort Kompromisse zu suchen.“

Die DGM sagt, wir brauchen Wasser auf unsere historischen Mühlen als technische und kulturelle Denkmale. Wenn das EEG künftig keine Einspeisevergütung für die historischen Mühlen vorsieht, müssen die Wassermüller entschädigt werden. „Wir fordern und erwarten von der Politik, hier im Sinne des europäischen Kulturgutes Mühle nachzubessern, Wasser auf die historischen Mühlen zu leiten und die fehlende Einspeisevergütung zu entschädigen“, sagt DGM-Präsident Weinig und ergänzt: „Der bundesweite Deutsche Mühlentag am Pfingstmontag (6. Juni) ist eine gute Gelegenheit, für Politiker und Interessierte, sich einmal näher mit der einmaligen und erhaltungswürdigen Technik von Wasser-, Wind- und Motormühlen zu befassen.“